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Geborgenheit, Stille, Trost - Wir begleiten Sie!

Was tun im Trauerfall?

Wenn ein Mensch zu Hause verstirbt, stehen die Angehörigen vor einer schwierigen emotionalen Situation. Trotzdem sind dann zahlreiche Entscheidungen zu treffen. Wir möchten Ihnen einige Ratschläge geben, wie sie sich richtig verhalten:

Benachrichtigen Sie bitte sofort den nächst erreichbaren Arzt, möglichst den Hausarzt oder aber den zum Notdienst bereiten Arzt. Wenn der Arzt den Tod des Angehörigen festgestellt hat, stellt er eine Todesbescheinigung aus. Halten Sie den Personalausweis des Verstorbenen bereit.

Sofort danach sollten Sie mit uns Verbindung aufnehmen, ob telefonisch oder persönlich, wir stehen Ihnen Tag und Nacht zur Verfügung. Als facherfahrenes Unternehmen beraten wir Sie in einem persönlichen und streng vertraulichen Gespräch, auch gerne bei Ihnen zu Hause. Danach erledigen wir schnell und zuverlässig alle mit der Bestattung verbundenen Angelegenheiten.

Übrigens: Sie können uns als Bestattungsunternehmen Ihres Vertrauens mit der Abwicklung der Bestattung beauftragen, ganz gleich unter welchen Umständen oder wo auch immer der Trauerfall eingetreten ist.

Notwendige Dokumente

Um alle notwendigen Schritte für eine würdevolle Bestattung erledigen zu können, benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Familienstammbuch (vollständig geführt), da der Gesetzgeber den Nachweis des Personenstandes verlangt. Sollte das Familienstammbuch nicht vorhanden sein oder unvollständig sein, sind Einzeldokumente notwendig.
  • Personalausweis
  • Heiratsurkunde / Familienbuch (bei Geschiedenen mit Scheidungsvermerk) oder Scheidungsurteil (mit Rechtskraftvermerk)
  • Todesbescheinigung
  • Geburtsurkunde (bei Ledigen)
  • Sterbeurkunde (falls Ehegatte bereits verstorben)
  • Versichertenkarte der Krankenkasse
  • Rentenanpassungsmitteilung
  • Pensionsbescheid
  • Betriebsrentenbescheid
  • Versicherungspolicen: Lebens- bzw. Sterbeversicherungen, Unfall- und Sachversicherungen
  • Gewerkschaften, Vereine etc.
  • Grabdokumente (Urkunde über das Nutzungsrecht an einer vorhandenen Familien- oder Wahlgrabstätte) 

Sollten Urkunden - aus welchen Gründen auch immer - nicht zur Verfügung stehen, so können wir bei der Beschaffung helfen. Wir erledigen für Sie alle notwendigen Behördengänge.

Beratung

Wichtig für uns ist die persönliche und kompetente Beratung in unserem Institut oder bei Ihnen zu Hause. Gewissenhafte und seriöse Hilfe, sowie Beratung zur Bewältigung aller in einem Sterbefall anfallenden Formalitäten sind uns eine Verpflichtung. Viele Fragen können schon in einem ersten Gespräch geklärt werden und erleichtern Ihnen die Bewältigung Ihrer Trauer.

In unserer Ausstellung finden Sie eine große Auswahl verschiedener Sargmodelle und Urnen sowie sonstiges Bestattungszubehör.

Erdbestattung

Der Mensch als Teil der Natur, als Teil des Kommens und Gehens, der wieder der Natur anvertraut wird. Das Grab ist dabei eine Stätte der Begegnung und der Trauerbewältigung. Hier findet man Ruhe. Die Angehörigen können jederzeit in gedenkendem Kontakt mit den Verstorbenen treten.
Es gibt das Wahlgrab, es ist individuell und wird von den Angehörigen ausgewählt. Das Nutzungsrecht kann beliebig verlängert werden.
Eine andere Form ist das Reihengrab. Es wird von der Friedhofsverwaltung zugeteilt, eine idividuelle Auswahlt ist nicht möglich. Das Nutzungsrecht läuft nach 25 Jahren ab und kann nicht verlängert werden.

Feuerbestattung

Als Feuerbestattung bezeichnet man die Kremation der Verstorbenen im Sarg und die spätere Beisetzung der Urne mit der Asche. Hierzu benötigt man eine spezielle Willenserklärung erstellt von dem/der Verstorbenen selbst oder einen nahe stehenden Angehörigen. Ein entsprechendes Formular senden wir Ihnen bei Bedarf gerne zu.

Bei Ihrer Entscheidung zur Feuerbestattung erklären wir Ihnen gerne die Vielzahl der Möglichkeiten zum Ablauf der Trauerfeiern, sowie die vielfältigen Beisetzungsmöglichkeiten z.B. im Urnengrab, Kolumbarium etc.

Seebestattung

Das Meer als Ausdruck der Weite und Freiheit; das Wasser als Element des Lebens. Einer Seebestattung geht eine Kremation voraus. Anschließend wird die Urne mit der Asche der/des Verstorbenen außerhalb der Drei-Meilen-Zone dem Meer übergeben. Die Verbundenheit mit dem Meer kann auf diese Weise ausgedrückt werden.

Urnenseebestattungen führen wir in fast allen Weltmeeren mit verlässlichen Partnern und Seebestattungsreedereien durch. Eine Begleitung durch die Angehörigen ist hier überall möglich.

Anonyme Bestattung

Wird keine eigene Grabstätte gewünscht, kann die anonyme Beisetzung auf einer Gemeinschaftsgrabanlage oder einem Urnenhain ohne genaue Kennzeichnung der Grabstelle gewählt werden. Eine Trauerfeier ist hier genau wie bei allen anderen Bestattungsarten möglich. Die Bestattung erfolgt anonym ohne Möglichkeit der besonderen Kennzeichnung. Auf dem Grabfeld ist lediglich ein gemeinsames Gedenkzeichen vorhanden. Es gibt einige Sonderformen auf verschiedenen Friedhöfen (z.B. Verstreuung der Asche auf einer Wiese). Wir informieren Sie gerne über die regionalen Möglichkeiten. 
Dem Vorteil, dass für diese Grabart keine Grabpflege geleistet werden muss, steht der Nachteil gegenüber, dass eine individuelle Trauermöglichkeit nur sehr eingeschränkt möglich ist.

Waldbestattung

Bei der Waldbestattung wird die Asche der verstorbenen Person an den Wurzeln eines Baumes beigesetzt. Diese sogenannten Friedwälder sind speziell dafür vorgesehene Waldstücke, die öffentlich zugänglich sein müssen. Der genutzte Baum wird mit einer Kennzeichnung versehen.
Neben der Waldbestattung bieten wir Ihnen gerne auch noch die Fels- und Wiesenbestattung an. Auch auf Sonderwünsche, etwa eine Bestattung in den Schweizer Bergen, gehen wir gerne ein.

Unklarheiten beseitigen!

Haben Sie weitere Fragen oder spezielle Wünsche? Gerne beraten wir sie detailliert zu weiteren Themen, wie z.B. Überführung, Grabpflege, Blumenschmuck, Traueranzeigen oder individuelle Trauerfeiern. In einem persönlichen Gespräch werden wir versuchen Ihre Wünsche möglichst genau umzusetzen.
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